Wo finde ich Hilfe?
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Unterstützung vor, während und nach einer Vernehmung leistet die Zeugenbetreuung, (040) 42843-3899 im Strafjustizgebäude.
Der Weiße
Ring e.V. - bzw. seine vorwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter - begleitet Sie auf Wunsch zu Gericht und steht Ihnen auch später für Rat und praktische
Hilfe zur Seite. Suchen Sie nach der für Sie zuständigen
Außenstelle, rufen an und erzählen Ihre
Geschichte.
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| Was darf ich als Nebenkläger? | Sie dürfen
- die ganze Zeit dabei sein, auch wenn die Öffentlichkeit
ausgeschlossen wurde,
- Richter und Sachverständige ablehnen,
falls ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht,
- Fragen und
- Beweisanträge stellen,
- Anordnungen des Vorsitzenden oder
- Fragen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht beanstanden
- Erklärungen abgeben
- einen Schlussvortrag halten und
- Anträge zur Bestrafung stellen.
Das ergibt sich aus § 397 StPO.
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Wozu brauche ich einen Anwalt?
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Ohne Anwalt keine umfassende Akteneinsicht, §§ 406e (mit), 475 StPO (ohne Anwalt) ggü. § 147 StPO (Verteidiger / Angeklagter).
Darüber hinaus aus taktischen Gründen:
- Der Zeuge, der von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch macht, wertet seine spätere Aussage ab. Denn er erfährt früh, was der / die Angeklagte in der Hauptverhandlung gesagt hat und auf welche Tatsachen es dem Gericht ankommt. Er erzählt danach oft nicht mehr nur, was er erinnert und gefragt wird, sondern was das Gericht nach seiner Meinung hören muss, um zu einer Verurteilung zu gelangen. Der Anwalt weiß das natürlich auch, und kann mit seinen Fragen dasselbe erreichen, ohne die Kernaussage des Zeugen abzuwerten.
- Das Recht, Beweisanträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, ist mächtig. Sie richtig zu formulieren ist aber nicht immer einfach - erst recht dann nicht mehr, wenn es über die Benennung von Zeugen hinausgeht. Manche Schutzbehauptungen eines/einer Angeklagten werden nur deshalb nicht widerlegt, weil Gericht und Sitzungsvertreter/in der Staatsanwaltschaft neuen Informationen des/der Angeklagten nichts entgegensetzen können - solange es nicht in der Akte steht.
- Zwar darf der Nebenkläger kein Rechtsmittel einlegen, nur um eine höhere Strafe zu erreichen, §§ 400, 401 StPO. Gegen einen Freispruch darf er Berufung bzw. Revision führen, sofern der Freispruch ein Nebenklagedelikt betrifft. Ein Anwalt als Nebenklage-Vertreter hilft, diese Möglichkeiten zu erkennen und richtig zu nutzen.
Wenn Sie nach einem bestimmten
Anwalt suchen – mich haben Sie ja schon gefunden –,
wenden Sie sich an die örtliche Anwaltskammer
oder nutzen das Anwaltsverzeichnis
der Kammern. Wenn Sie nach bestimmten Qualifikationen suchen,
hat sich die Suchmaschine
des Anwaltvereins (DAV)
bewährt.
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Der Täter ist unter 21 Jahre alt - ändert das was?
| Ja, einiges. Im Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre) ist die Nebenklage nur zulässig, wenn es um Verbrechen gegen das Leben, die Gesundheit oder um Vergewaltigung geht - genauer steht das in § 80 Abs. 3 JGG. Beim Verfahren gegen Heranwachsende (über 18 bis 21 Jahre) gibt es keine Beschränkungen für die Nebenklage. |